
Sehen Sie dazu einen Filmbeitrag.
War`s das ?
Das Frankfurter Landgericht hat die erste Klage von Lehman-Geschädigten abgewiesen. Das Kläger-Ehepaar hatte sich beim Kauf von Zertifikaten der US-Bank nicht ausreichend beraten gefühlt.
Information-Beratung und Hilfe für Betroffene. Den Ermittlungsfragebogen können Sie hier anfordern: Lehman-zertifikateschaden@web.de Hotline 0180-50040859 (0.14 Euro je Anruf abweichende Konditionen aus Mobilfunknetzen)
Ein großes Problem für die Käufer von Zertifikaten liegt darin, dass das deutsche Rechtssystem von ihnen eine Beweisführung verlangt, die sie normal nicht zusammen bekommen können. Wenn es zum Beispiel um das institutionalisierte Zusammenwirken von Vermittlern und Banken geht, hat der einzelne Betroffene kaum eine Chance, den erforderlichen Nachweis zu führen.
Das Internet ermöglicht nun genau das Zusammenführen von Geschädigten. Wie im Beispiel HDL/Constantia und beteiligte Banken gelang es, ausschließlich über die übers Internet gefunden ersten Mitbetroffenen eine Sammlung von Mosaiksteinchen zu beginnen, die mittlerweile schon ein großes Bild ergeben.
Listen von geschädigten Betroffenen helfen uns, weitere Geschädigte aktiv anzusprechen und zum Mitmachen zu ermuntern.
Machen Sie es genauso. Geben Sie hier in diesem Thread die Informationen preis, die eventuell von anderen Geschädigten gesucht werden könnten. Durch die Zusammenarbeit mit dem Lehman - Blog werden diese Infos gut gefunden und helfen Ihnen damit, weitere Geschädigte zu finden, Kontakt aufzunehmen und das Puzzle zusammenzusetzen.
Formulieren Sie Ihr Gesuch sachlich, ohne Anschuldigungen gegen die beteiligten Personen, Unrternehmen und Banken.
Hier kommt ein Beispiel mit Phantasiedaten:
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Zertifikatekäufer in Ludwigshafen gesucht
Ich habe am 31.12. 2007 in der Ludwigshafener Citi Zertifkatebank Zertifikate gekauft. Das Geschäft hat Herr Meier von der Bank vermittelt.
Ich suche Menschen, die auch bei Vermittler Meier gekauft haben zum Erfahrungsaustausch.
Mail: Mustermail@yahoo.com
Ihre E-Mail wurde abgeschickt.
Dass nun Konzernleitungsmitglied und Chefjurist Urs Rohner im Fall der Lehman-Geschädigten die Fäden zieht, zeigt, dass die Grossbank dem Konflikt mit den Lehman-Geschädigten inzwischen grösste Bedeutung beimisst. Es mag auch ein Hinweis darauf sein, dass sich die Bank juristisch ihrer Position nicht ganz so sicher ist.
Rohner beharrt auf den bisherigen Positionen. Er bestreitet jede Mitverantwortung der Grossbank. Den Verdacht auf Beratungsfehler weist er weit von sich. Verhandlungen mit den Selbsthilfegruppen, die Lehman-Geschädigte gegründet haben, lehnt er ab. Das geht aus einem Brief hervor, den Rohner dem Anwalt Matthias Schwaibold geschickt hat. Dieser ist Rechtsvertreter mehrerer Dutzend Geschädigter, die sich als Schutzgemeinschaft organisiert haben.
Schutzgemeinschaft hat bereits 400 Mitglieder
Schwaibold regte bei der Credit Suisse an, «über eine überindividuelle Lösung zu verhandeln». Rohner antwortete: «Die Credit Suisse wird (...) in keine Verhandlungen mit Ihrer oder einer anderen Schutzgemeinschaft treten, da wir dies als nicht zielführend erachten.»
«Es ist bedauerlich, dass sich die CS nicht mit uns an einen Tisch setzen will», meint Schwaibold. Die Bank versuche, die Widerstandsfähigkeit der Geschädigten mit einem «Einzelabrieb» auszuloten. Er hoffe allerdings, dass die CS ihre Haltung überdenke, wenn die Mitgliederzahl der Schutzgemeinschaft weiter ansteige. Der Verein hat bereits über 400 Mitglieder.
Aussage gegen Aussage
Im Moment deutet nichts darauf hin, dass die CS ihre Position überdenkt. «Wir behandeln jeden Fall individuell», teilt die Bank mit. «Objektiv und fair», schreibt Rohner in seinem Brief. Anders klingt es bei den Geschädigten. «Die Angebote der CS an die Kunden folgen keiner Logik», kritisiert Schwaibold. Es sei nicht nachvollziehbar, ob die Bank ihre eigenen Kriterien für Entschädigungen einhalte.
Die Bank hat entschieden, dass nur jene Kunden mit einer Teilabfindung rechnen können, die weniger als 500000 Franken Vermögen bei der CS haben und davon mehr als 50 Prozent in ein kapitalgeschütztes Lehman-Produkt gesteckt hatten (TA vom 25. September). Nach Schwaibold gibt es Leute, die in diese Kategorie fallen, bisher aber kein Angebot erhalten haben. Umgekehrt kenne er Leute, die diesen Kriterien nicht entsprechen, aber doch entschädigt werden sollen.
Betroffene in der Leitung hängen lassen?
Das bestätigt eine Vertreterin der Anleger-Selbsthilfe: «Es herrscht die nackte Willkür und Intransparenz.» Kulant zeige sich die Bank in Härtefällen. «Mit Härtefällen meint die CS jene Fälle, die für sie juristisch gefährlich werden könnten.»
Hanspeter Kurzmeyer, Leiter des Privatkundengeschäfts in der Schweiz, versprach Ende September, den Betroffenen «in den nächsten zwei bis vier Wochen» Lösungen anzubieten. Laut CS ist dies erfolgt. «Die grosse Mehrheit hat unser Angebot angenommen.» Die Selbsthilfegruppen berichten von Fällen, bei denen das nicht passiert ist. Gemäss CS erhalten die Kunden für Rückfragen die Telefonnummer einer Kontaktperson. Nach Schwaibold beklagen sich auffällig viele Betroffene darüber, dass sie in der Leitung hängen gelassen und tagelang nicht zu ihrem Berater durchgestellt werden.
Credit Suisse hat den Fall unterschätzt
«Die CS hat den Fall möglicherweise unterschätzt», urteilt Daniel Fischer. Der Zürcher Wirtschaftsanwalt vertritt ein paar Dutzend Geschädigte, die sich in der Vereinigung Anleger-Selbsthilfe organisiert haben. Der Ansatz der CS sei grundsätzlich richtig, er verstehe die konkrete Problemlösung aber nicht. Falsch sei, dass die CS nicht allen Betroffenen gleichzeitig eine Kulanzofferte unterbreite, dass sie ihre Angebote telefonisch und nicht schriftlich mache und dass sie die Geschädigten anfänglich mit kurzen Fristen unter Zeitdruck setzte. Fischer bedauert, dass die Bank sich auf diese Weise «Negativschlagzeilen leistet».