Samstag, 15. November 2008

Lehman - Zertifikateschaden: Wie bekomme ich mein Geld zurück ?


Bundesweit gehen die Anleger auf die Barrikaden. Über die Medien, Printmedien wie Internet, finden sich die Kleinanleger zusammen.

Es werden Demonstrationen vor den Bankfilialen wie auch örtliche Stammtische organisiert.
Vielerorts bilden sich regionale Interessengemeinschaften, diese sind oftmals wieder von einzelnen Rechtsanwaltskanzleien gegründet, um über diesen Weg an Mandate zu gelangen.

Manche Betroffene entwickeln Petitionen, Musterschreiben an die Landtags - oder Bundestagsabgeordneten oder stellen sich auch der Presse wie der Bild Zeitung zur Verfügung.

Doch Vorsicht! Die Verjährung droht !

Neben allem Aktionismus sollte jeder betroffene Kunde vor allem darauf achten, daß in seinen eigenen Fällen keine Verjährung eintritt !

Leider ist in ersten uns bekannt gewordenen Einzelfällen bereits die Verjährung eingetreten, wobei der grösste Einzelbetrag 180 000 Euro betrug.

Nach § 37 a Wertpapierhandelsgesetz gilt hier die dreijährige Verjährungsfrist ab Kaufdatum, es handelt sich somit um eine taggenaue Verjährungsfrist.

Jetzt in November / Dezember 2008 tritt somit die Verjährung in den Fällen ein, in denen der Vertragsabschluss im Jahre 2005 erfolgt ist.

Die Problematik verschärft sich noch dadurch, daß die beteiligten Banken, insbesondere die Citi Bank jetzt Rundschreiben an die betroffenen Kunden verschicken, in denen diese dazu aufgefordert werden, sich zum Insolvenzverfahren in den Niederlanden anzumelden.

In persönlichen Gesprächen werden die Kunden zusätzlich dazu aufgefordert, doch erst einmal den Ausgang dieser Insolvenzverfahren abzuwarten.

Ob das Taktik, ob das eine festgelegte Abwehrstrategie ist ?

Wenn die Banken es schaffen würden durch eine derartige Taktik insbesondere bei älteren Kunden die Verjährung der Forderung zu erreichen dann würden sicherlich in der Chefetage die Sektkorken knallen.

Fazit:

Auf jeden Fall sollte jeder betroffene Kunde seine eigene Akte prüfen lassen, sich selbst auf einen Rechtsstreit vorbereiten und dazu z.B. ein Gedächtnisprotokoll über den Kaufhergang
anfertigen.

Mit jedem Tag, den man damit länger wartet, verblassen sowohl bei den Kunden wie auch bei eventuellen Zeugen die Erinnerungen an den Vorgang.

Dies wird uns insbesondere in den bei uns eingehenden Anrufen von den älteren Kunden geschildert.

Wir haben als Service dazu einen Vordruck "Gedächtnisprotokoll" entwickelt, den Sie zusätzlich zum Fragebogen bei uns anfordern können. Diesen Vordruck können Sie um ihre individuellen Angaben erweitern und in Ihrer Akte abheften.

Bestellungen können unter zertifikateschaden@gmx.de erfolgen.

Den Fragebogen sowie das Gedächtnisprotokoll können Sie uns zur Auswertung per Fax unter der Nummer 0221 - 800 38 60 zuleiten.

Durch die Auswertung dieser Unterlagen stellen wir fest, mit welchen Methoden die Bankberater vorgegangen sind.

Gleichgelagerte Fälle werden so erkannt und können so zusammengelegt werden.

Ihre IG Zertifikateschaden


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