Dienstag, 2. Dezember 2008

AG Leipzig verurteilt die Citi Bank zur Rückzahlung der Anlagesumme zuz.Zinsverlust


Presseschau:
Nach der Veröffentlichung des ersten Urteils des LG Frankfurt vom 28.11.2008 hat nun das Amtsgericht Leipzig ebenfalls in einem ersten Verfahren eine Entscheidung getroffen. Danach muss die Citibank zurückzahlen bzw. den Schaden ersetzen.

Der Focus schreibt dazu:
Zitat:

Die Citibank Leipzig muss Anlegern, die in ein Zertifikat der US-Pleitebank investiert haben, den gesamten Schaden samt Zinsen und Anwaltsgebühren ersetzen.

Schlechte Beratung rächt sich doch
Etappensieg für Lehman-Opfer: Im Gespräch mit ihrem Bankberater hatte ein Elternpaar, das Geld für seinen Nachwuchs anlegen wollte erklärt, sicherheitsorientiert und sehr konservativ zu sein und deshalb nur eine sichere Anlageform zu wünschen. Die Bank verkaufte dem Paar dennoch Lehman-Zertifikate. Kurz nach dem Kauf platzte die werblich herausgestellte Kapitalgarantie, der Wert sank massiv.

Die Anleger zogen vor Gericht – und bekamen nun Recht: Das Amtsgericht Leipzig stellte einen Beratungsfehler fest, da das Geld für einen bestimmten Zweck sicher angelegt werden sollte, die Citibank-Mitarbeiterin mit dem „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ von Lehman-Brothers aber ein riskantes Finanzprodukt empfohlen hatte.

Die Angabe der Bankmitarbeiterin vor Gericht – die Eltern des Kindes hätten sich aus steuerlichen Erwägungen für eine hoch verzinsliche und damit riskantere Geldanlage entschieden hätten, als ihr ursprüngliches Anlegerprofil vorgab – wischte der Richter als nicht schlüssig vom Tisch: Die Bankangestellte hatte sich erst gar nicht genügend nach der steuerlichen Situation erkundigt.

Auch der Wunsch nach einem möglichst hohen Zinssatz ist nach Ansicht des Richters weder verwerflich, noch ein Indiz für das Vorliegen eines risikobewussten Anlegers. Wird die Anlage als sicher dem Anleger vorgestellt, so kann er dem Berater prinzipiell vertrauen. Dieses Vertrauen in den Berater wird grundsätzlich durch das Gesetz geschützt.


Vorbildcharakter für ähnliche Fälle

„Mit diesem Urteil wurde ein erster Meilenstein in der Auseinandersetzung mit Lehman-Zertifikaten gesetzt“, so Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, der zahlreiche Lehman-Geschädigte vertritt. Sicherheitsorientierte Anleger können seiner Meinung nach jetzt aufatmen.

„Es kommt auf die wirklichen Wünsche der Anleger an und nicht nur auf Wertpapiererhebungsbögen, die die Bankberater – wie sich inzwischen herausstellt, vielfach falsch – ausgefüllt haben“, sagt der Anlegeranwalt aus Siegburg. Dass die Vorstellungen der Anleger möglicherweise in vielen Fällen nicht korrekt bei der Bank notiert worden sind, könne für die Bank jetzt zum ernsten Problem werden.

Amtsgericht Leipzig (AG Leipzig) Urteil vom 10. November 2008, Az 15 C 3759/08

Weitere Infos finden Sie auch unter www.lehman-zertifikat.de

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