Freitag, 12. Dezember 2008
Finanzkrise und Zertifikateschaden
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Donnerstag, 11. Dezember 2008
Lehman und das deutsche Recht
Lehman – Brothers – Citi Bank, Dresdner Bank und andere.
Die Macht der Banken ist sicher nicht zu unterschätzen. Banken haben nicht nur Top Juristen unter Vertrag, sondern setzen notfalls auch Presseprofis zur Meinungsbildung ein.
Zwischen 700 Millionen Euro und 1 Milliarde Euro schwanken zur Zeit die Angaben in den Medien. Diese Summen soll die Lehman Brothers Bank aus Deutschland herausgeholt haben. Ob das Vorgehen der Bankenberater dabei legal oder gemäss den Vorschriften 263 STGB (Betrug) und 264a STGB ( Prospekthaftung) strafrechtlich relevant war werden vielleicht irgendwann einmal deutsche Strafgerichte entscheiden müssen.
In einer beispiellosen bundesweiten Pressekampagne wird seit Samstag, den 29.11.2008, versucht, mit gezielten Falschinformationen die tausende geschädigter Lehman-Opfer erneut in die Irre zu führen. Propagiert wird dabei, das die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 28.11.2008, die die Grundlage für diese Kampagne bildet, die erste sei und grundsätzlich Schadenersatz versagt werde. Zuvor ergangene Urteile, die Sparern bei gescheiterten Anlagen in Zertifikaten vollumfänglich Schadenersatz zusprechen, werden dabei einfach verschwiegen.
Wir erinnern uns: Lehman-Brothers, die ehemals viertgrößte Investmentbank der Welt, brach am 15.09.2009 mit einem großen Krach spektakulär zusammen. Inzwischen scheint sich abzuzeichnen, dass es sich bei Lehman – jedenfalls was die Begebung der Zertifikate anging – um ein groß angelegtes Schneeballsystem gehandelt haben dürfte. Wer unerfahrenen Sparern hochriskante und völlig intransparente als Schuldverschreibungen ausgestalteten Zertifikate verkaufte bzw. ins Depot legte, muss sich berechtigt fragen lassen, ob ein solches Verhalten auch strafrechtlich zu werten ist. Selbstredend ist die Inanspruchnahme auf Schadenersatz bei denen, die den Sparern solche Papiere als sichere Geldanlage angedreht haben.
Es wird nun versucht, durch eine wohl gezielte Pressekampagne (Rundfunk, Printmedien, Internet) den Eindruck zu verbreiten, es wäre der erste Lehman-Prozess und die Gerichte würden den Anlegern den Schadenersatz nicht zubilligen, weil das Landgericht Frankfurt am 28.11.2008 zum Aktenzeichen 2-19 O 62/08 („… im bundesweit ersten Prozess um Geldanlagen in Zertifikate der insolventen US-Bank Lehman Brothers…“) so entschieden habe. Die anderen, zuvor ergangenen Entscheidungen der Gerichte in Hamburg und Leipzig, die geschädigten Zertifikate-Anlegern sehr wohl umfassend Schadenersatz zubilligten, werden dabei mit keinem Wort erwähnt.
Das Landgericht Hamburg hat mit Anerkenntnisurteil vom 30.06.2008 zum Aktenzeichen 319 O 125/08 (Lehman Brothers Treasury Co B.V., Global Champion Zertifikat auf den Global Champion Aktienkorb, emittiert im Februar 2007 mit einer Laufzeit bis Mai 2010, ISIN DE000A0MJHE1) die dortige Bank zu einem Schadenersatz in Höhe von Euro 21.179,13 verurteilt. Ebenso entschied das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 10.11.2008, Aktenzeichen 115 C 3759/08, zum „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ und billigte der Anlegerin vollen Schadenersatz zu.
Die Falschdarstellungen dürften wohl kaum Zufall sein. Dahinter, so kann man vermuten, steckt die Überlegung, auf diese Art und Weise geschädigten Anlegern deutlich zu machen, ein rechtliches Vorgehen habe keine Aussicht auf Erfolg, um sie so von der berechtigten Wahrnehmung ihrer Rechte abzubringen.
Denkbar ist durchaus, dass interessierte Kreise diese Falschinformation gezielt streuen, um zu versuchen, entweder von früheren, möglicherweise sogar strafrechtlich relevanten, Handlungen abzulenken oder um das eigene Versagen zu vertuschen.
Im Strafgesetzbuch gibt es den § 264a STGB. Er lautet:
(1) Wer im Zusammenhang mit
1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,
in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Strafgesetzbuch gibt es den § 263 STGB. Er lautet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Im BGB gibt es den § 123 I BGB. Er lautet:
Arglistige Täuschung Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer Willenserklärung zu veranlassen.
Die Täuschung kann durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsache hervorgerufen werden.
Das arglistige Handeln erfordert zumindest Vorsatz, eine gezielte Absicht ist nicht erforderlich. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten.
Neben der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung regelt der § 123 BGB auch die Anfechtung aufgrund einer widerrechtlichen Drohung.
Können diese §§ auf die Handlungen der Banken bzw. Ihrer Berater angewendet werden ?
Haften die Banken zivilrechtlich, die den Anlegern diese Zertifikate von Lehman verkauft haben? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 6.3.2008, Az. III ZR 298/05 muss eine Anlage, die zwar als sicher angepriesen wird, jedoch aufgrund der tatsächlichen Ausgestaltung nicht wirklich sicher ist, auch diese Unsicherheitsfaktoren hinreichend deutlich ausweisen. Ein Anlageberater, der solche Anlagen vermittelt und Kunden diesbezüglich berät, muss auf Ausfallrisiken und Absicherungskonzepte detailliert hinweisen.
Übertragen auf Lehman-Zertifikate bedeutet dies: Die Bewerbung eines ALPHA Express Zertifikates im Prospekt im Fettdruck mit „Creme de la Creme“ ohne gleichwertige Darstellung des Konzeptes des Zertifikates und des Totalverlustrisikos ist unzureichend und dürfte nach dem BGH-Urteil eine Haftung auslösen.
Wer im Prospekt beim Bonus Express Zertifikat auf Öl nicht angibt, wie der Wert berechnet wird und wann genau der Totalverlust eintritt, dürfte nach dem BGH-Urteil ebenfalls haften.
Gleiches gilt, wer ein Bonus Express Defensiv Zertifikat mit Totalverlustrisiko verkauft, da sich dies („defensiv“ und „Totalverlustrisiko“) widerspricht.
Noch krasser wird dies beim Öl-TwinWin-Zertifikat 01/2008. Wer dabei überhaupt nicht angibt, wann es einen Verlust geben kann und nur schreibt „kann bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen, falls der zugrunde liegende Ölpreis am abschließenden Bewertungstag einen Stand von 0 erreicht“, ohne jedoch den zugrunde liegenden Ölpreis überhaupt anzugeben, haftet nach dem obigen BGH-Urteil wohl wegen mangelnder Risikoaufklärung und damit aus Beratungsverschulden.
Im übrigen lässt sich bei einer Vielzahl von Flyern und Prospekten zu Lehman-Zertifikaten feststellen, das die neuen Vorschriften der MiFID und der WpDVerOV im Hinblick auf die redliche und verständliche Darstellung erheblich verletzt wurden, in dem z. B. keine gleichberechtigte Darstellung von Chancen und Risiken erfolgte, kick-backs nicht ausgewiesen wurden, Chancen grob verzerrend dargestellt und Risiken stark verharmlost wurden.
Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB
Soweit in solchen Unterlagen auch die Citibank/Citigroup „Informationen“ abgedruckt hat, wird wohl auch diese dürftige und nicht MiFID-konforme Darstellung nach dem obigen BGH-Urteil zu einer möglichen Haftung der Citibank wegen falscher Prospektangaben führen können.
Wenn man diesen Gedanken einmal fortführt und bedenkt, das falsche Angaben in Prospekten und Werbe- oder Infomaterial auch als Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB strafbar sind, kann man auf sehr dramatische Konsequenzen kommen!
Wenn dann noch der Verkäufer bzw. Bankberater seinen Kunden durch einen Telefonanruf in die Bankenfiliale gelockt hat, wenn er durch individuelle Aussagen oder Zusagen wie „das ist eine ganz sichere Anlage“ „ So sicher wie Festgeld, nur deutlich besser verzinst“ „Lehman ist die Bank von Amerika“ getäuscht hat so stellt sich wirklich die Frage, ob hier nicht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden sollte.
Unser Verein bietet zur Erfassung der einzelnen Sachverhalte einen Fragebogen an, in dem die Verkaufsmethoden der Bankberater abgefragt werden. Auf diese Art dokumentiert der Verein die Vorgehensweisen der Bankberater. Nur durch eine derartige Dokumentation kann hier das Verkaufssystem der Banken aufgedeckt werden.
Der Fragebogen kann kostenlos angefordert werden beim Schutzverein für Bankenopfer e.V. Krückenweg 114 44225 Dortmund.
Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte einen frankierten (90 cent) an Sie selbst adressierten Rückumschlag ( Format A 4 ) bei. Per e – Mail bestellen Sie den Fragebogen bitte unter zertifikateschaden@gmx.de
Die Auswertung der Fragebögen erfolgt durch einen Juristen.
Verbraucherschutzportal
U.Scheel
Krückenweg 114
44225 Dortmund
Tel: 0231 - 22630504
E-Mail: zertifikateschaden@gmx.de
Wurden die Sparer mithilfe der Citibank von Lehman regelrecht angezapft?
Nach den Erkenntnissen der Ottweiler Wirtschaftsdetektei Fuchsgruber geriet die Investmentbank Lehman Brothers schon vor gut zwei Jahren in massive Schwierigkeiten. Die Citibank, so die Erkenntnisse der Detektei, habe spätestens ab dieser Zeit als führender Vertriebspartner den Verkauf von Lehman-Zertifikaten massiv vorangetrieben. Laut Konkursakte war die Citibank (neben der Bank of New York Mellon) Lehmans größter Gläubiger: Sie verwaltete treuhändlerisch für ihre Kunden Verbindlichkeiten gegenüber Lehman von fast 110 Milliarden Euro. Eine Pleite der Investmentbank, so die Finanzexperten, hätte die Citibank deshalb selbst in eine tiefe Krise stürzen können.
Seit Ende 2006 hatten einige Geldinstitute in Deutschland im großen Stil Zertifikate der Investmentbank Lehman auf den Markt gebracht. Als Folge der Finanzkrise ging Lehman dann Mitte September pleite. Das Geld auch der deutschen Anleger war damit verloren, denn die Lehman-Zertifikate sind nicht von der deutschen Einlagensicherung geschützt.
Ein Teil des Geldes sei nie zur Rückzahlung vorgesehen gewesen Fuchsgruber-Partner Professor Klaus F. Bröker, Anwalt und ausgewiesener Experte für Börsen- und Kapitalmarktrecht in Göttingen, geht davon aus, dass ein Teil des Geldes, das Lehman über die Zertifikate eingesammelt hat, von vornherein nie zur Rückzahlung vorgesehen war. Vielmehr sei es über einen Bilanztrick als Eigenkapital der klammen Lehman-Holding zugeflossen. Bröker im stern: "Die Zertifikate waren so ausgelegt, dass am Ende immer nur einer gewinnt: Lehman Brothers."
Eine Hilfestellung bei der Suche nach der richtigen Anlageform bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen. Gegen Gebühr wird hier ein unabhängiges Anlageprofil erstellt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat zudem eine kostenlose Telefonhotline für Betroffene geschaltet.
Ein ehemaliger Anlageberater der Citibank bestätigt den Verdacht. Er erhebt im stern schwere Vorwürfe gegen das Institut. Die Kundenberater seien über erhöhte Provisionen subtil unter Druck gesetzt worden, Lehman-Zertifikaten zu verkaufen. Der Arbeitgeber habe sie viel zu sicher eingestuft und die Mitarbeiter über die zweifelhafte Bonität des Emittenten nicht informiert. Der Zeuge selbst verkaufte noch kurz vor der Lehman-Pleite Lehman-Schrottanleihen an seinen Vater und seine Schwiegermutter, die das gesamte Geld verloren.
Dienstag, 2. Dezember 2008
AG Leipzig verurteilt die Citi Bank zur Rückzahlung der Anlagesumme zuz.Zinsverlust
Presseschau:
Nach der Veröffentlichung des ersten Urteils des LG Frankfurt vom 28.11.2008 hat nun das Amtsgericht Leipzig ebenfalls in einem ersten Verfahren eine Entscheidung getroffen. Danach muss die Citibank zurückzahlen bzw. den Schaden ersetzen.
Der Focus schreibt dazu:
Zitat:
Die Citibank Leipzig muss Anlegern, die in ein Zertifikat der US-Pleitebank investiert haben, den gesamten Schaden samt Zinsen und Anwaltsgebühren ersetzen.
Schlechte Beratung rächt sich doch
Etappensieg für Lehman-Opfer: Im Gespräch mit ihrem Bankberater hatte ein Elternpaar, das Geld für seinen Nachwuchs anlegen wollte erklärt, sicherheitsorientiert und sehr konservativ zu sein und deshalb nur eine sichere Anlageform zu wünschen. Die Bank verkaufte dem Paar dennoch Lehman-Zertifikate. Kurz nach dem Kauf platzte die werblich herausgestellte Kapitalgarantie, der Wert sank massiv.
Die Anleger zogen vor Gericht – und bekamen nun Recht: Das Amtsgericht Leipzig stellte einen Beratungsfehler fest, da das Geld für einen bestimmten Zweck sicher angelegt werden sollte, die Citibank-Mitarbeiterin mit dem „Premium Express Defensiv VIII Zertifikat“ von Lehman-Brothers aber ein riskantes Finanzprodukt empfohlen hatte.
Die Angabe der Bankmitarbeiterin vor Gericht – die Eltern des Kindes hätten sich aus steuerlichen Erwägungen für eine hoch verzinsliche und damit riskantere Geldanlage entschieden hätten, als ihr ursprüngliches Anlegerprofil vorgab – wischte der Richter als nicht schlüssig vom Tisch: Die Bankangestellte hatte sich erst gar nicht genügend nach der steuerlichen Situation erkundigt.
Auch der Wunsch nach einem möglichst hohen Zinssatz ist nach Ansicht des Richters weder verwerflich, noch ein Indiz für das Vorliegen eines risikobewussten Anlegers. Wird die Anlage als sicher dem Anleger vorgestellt, so kann er dem Berater prinzipiell vertrauen. Dieses Vertrauen in den Berater wird grundsätzlich durch das Gesetz geschützt.
Vorbildcharakter für ähnliche Fälle
„Mit diesem Urteil wurde ein erster Meilenstein in der Auseinandersetzung mit Lehman-Zertifikaten gesetzt“, so Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, der zahlreiche Lehman-Geschädigte vertritt. Sicherheitsorientierte Anleger können seiner Meinung nach jetzt aufatmen.
„Es kommt auf die wirklichen Wünsche der Anleger an und nicht nur auf Wertpapiererhebungsbögen, die die Bankberater – wie sich inzwischen herausstellt, vielfach falsch – ausgefüllt haben“, sagt der Anlegeranwalt aus Siegburg. Dass die Vorstellungen der Anleger möglicherweise in vielen Fällen nicht korrekt bei der Bank notiert worden sind, könne für die Bank jetzt zum ernsten Problem werden.
Amtsgericht Leipzig (AG Leipzig) Urteil vom 10. November 2008, Az 15 C 3759/08
Weitere Infos finden Sie auch unter www.lehman-zertifikat.de
Samstag, 29. November 2008
Lehman Zertifikate - Nierderlage für die Kläger am Lg Frankfurt
Sehen Sie dazu einen Filmbeitrag.
War`s das ?
Das Frankfurter Landgericht hat die erste Klage von Lehman-Geschädigten abgewiesen. Das Kläger-Ehepaar hatte sich beim Kauf von Zertifikaten der US-Bank nicht ausreichend beraten gefühlt.
Dienstag, 25. November 2008
Gemeinsam klagen ?
Ein großes Problem für die Käufer von Zertifikaten liegt darin, dass das deutsche Rechtssystem von ihnen eine Beweisführung verlangt, die sie normal nicht zusammen bekommen können. Wenn es zum Beispiel um das institutionalisierte Zusammenwirken von Vermittlern und Banken geht, hat der einzelne Betroffene kaum eine Chance, den erforderlichen Nachweis zu führen.
Das Internet ermöglicht nun genau das Zusammenführen von Geschädigten. Wie im Beispiel HDL/Constantia und beteiligte Banken gelang es, ausschließlich über die übers Internet gefunden ersten Mitbetroffenen eine Sammlung von Mosaiksteinchen zu beginnen, die mittlerweile schon ein großes Bild ergeben.
Listen von geschädigten Betroffenen helfen uns, weitere Geschädigte aktiv anzusprechen und zum Mitmachen zu ermuntern.
Machen Sie es genauso. Geben Sie hier in diesem Thread die Informationen preis, die eventuell von anderen Geschädigten gesucht werden könnten. Durch die Zusammenarbeit mit dem Lehman - Blog werden diese Infos gut gefunden und helfen Ihnen damit, weitere Geschädigte zu finden, Kontakt aufzunehmen und das Puzzle zusammenzusetzen.
Formulieren Sie Ihr Gesuch sachlich, ohne Anschuldigungen gegen die beteiligten Personen, Unrternehmen und Banken.
Hier kommt ein Beispiel mit Phantasiedaten:
_______________________________________________________________________________________
Zertifikatekäufer in Ludwigshafen gesucht
Ich habe am 31.12. 2007 in der Ludwigshafener Citi Zertifkatebank Zertifikate gekauft. Das Geschäft hat Herr Meier von der Bank vermittelt.
Ich suche Menschen, die auch bei Vermittler Meier gekauft haben zum Erfahrungsaustausch.
Mail: Mustermail@yahoo.com
Sonntag, 16. November 2008
Aktueller Termin 28.11.2008 in Essen
Anmeldungen können auch unter lehman-zertifikateschaden@web.de erfolgen. Der Veranstaltungsort wird entsprechend der Anzahl der Anmeldungen ausgewählt und rechtzeitig bekanntgeben.
Veranstalter ist die Rechtsanwaltskanzlei Frank Feser aus Köln
Dellbrücker Mauspfad
Köln
Telefon: 0221 - 800 38 50
Hintergrundinformationen zum Thema
Die Pleite der amerikanischen Bank Lehman-Brothers bedroht auch hamburger Anleger. Sie bemängeln nicht über die Risiken der Zertifikate informiert worden zu sein. Sie hatten das Geld über renommierte deutsche Banken angelegt.
Samstag, 15. November 2008
Info-Hotline
Hotline 0180-50040859 (0.14 Euro je Anruf abweichende Konditionen aus Mobilfunknetzen)
Sollten einmal alle Leitungen besetzt sein mailen Sie uns unter lehman- zertifikateschaden@web.de Ihre Anschrift zu, wir nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
Zum Online-Formular
Ihre IG Zertifikateschaden
Lehman - Zertifikateschaden: Wie bekomme ich mein Geld zurück ?
Bundesweit gehen die Anleger auf die Barrikaden. Über die Medien, Printmedien wie Internet, finden sich die Kleinanleger zusammen.
Es werden Demonstrationen vor den Bankfilialen wie auch örtliche Stammtische organisiert.
Vielerorts bilden sich regionale Interessengemeinschaften, diese sind oftmals wieder von einzelnen Rechtsanwaltskanzleien gegründet, um über diesen Weg an Mandate zu gelangen.
Manche Betroffene entwickeln Petitionen, Musterschreiben an die Landtags - oder Bundestagsabgeordneten oder stellen sich auch der Presse wie der Bild Zeitung zur Verfügung.
Doch Vorsicht! Die Verjährung droht !
Neben allem Aktionismus sollte jeder betroffene Kunde vor allem darauf achten, daß in seinen eigenen Fällen keine Verjährung eintritt !
Leider ist in ersten uns bekannt gewordenen Einzelfällen bereits die Verjährung eingetreten, wobei der grösste Einzelbetrag 180 000 Euro betrug.
Nach § 37 a Wertpapierhandelsgesetz gilt hier die dreijährige Verjährungsfrist ab Kaufdatum, es handelt sich somit um eine taggenaue Verjährungsfrist.
Jetzt in November / Dezember 2008 tritt somit die Verjährung in den Fällen ein, in denen der Vertragsabschluss im Jahre 2005 erfolgt ist.
Die Problematik verschärft sich noch dadurch, daß die beteiligten Banken, insbesondere die Citi Bank jetzt Rundschreiben an die betroffenen Kunden verschicken, in denen diese dazu aufgefordert werden, sich zum Insolvenzverfahren in den Niederlanden anzumelden.
In persönlichen Gesprächen werden die Kunden zusätzlich dazu aufgefordert, doch erst einmal den Ausgang dieser Insolvenzverfahren abzuwarten.
Ob das Taktik, ob das eine festgelegte Abwehrstrategie ist ?
Wenn die Banken es schaffen würden durch eine derartige Taktik insbesondere bei älteren Kunden die Verjährung der Forderung zu erreichen dann würden sicherlich in der Chefetage die Sektkorken knallen.
Fazit:
Auf jeden Fall sollte jeder betroffene Kunde seine eigene Akte prüfen lassen, sich selbst auf einen Rechtsstreit vorbereiten und dazu z.B. ein Gedächtnisprotokoll über den Kaufhergang
anfertigen.
Mit jedem Tag, den man damit länger wartet, verblassen sowohl bei den Kunden wie auch bei eventuellen Zeugen die Erinnerungen an den Vorgang.
Dies wird uns insbesondere in den bei uns eingehenden Anrufen von den älteren Kunden geschildert.
Wir haben als Service dazu einen Vordruck "Gedächtnisprotokoll" entwickelt, den Sie zusätzlich zum Fragebogen bei uns anfordern können. Diesen Vordruck können Sie um ihre individuellen Angaben erweitern und in Ihrer Akte abheften.
Bestellungen können unter zertifikateschaden@gmx.de erfolgen.
Den Fragebogen sowie das Gedächtnisprotokoll können Sie uns zur Auswertung per Fax unter der Nummer 0221 - 800 38 60 zuleiten.
Durch die Auswertung dieser Unterlagen stellen wir fest, mit welchen Methoden die Bankberater vorgegangen sind.
Gleichgelagerte Fälle werden so erkannt und können so zusammengelegt werden.
Ihre IG Zertifikateschaden
Presseschau Lehman Brothers
Gläubigerversammlung in London.
Erfurt/London, 12. November 2008. Die Gläubigerversammlung (creditors meeting) der Lehman Brothers International (Europe) findet am Freitag, 14. November 2008, 14.30 Uhr in London in der O2-Arena statt. Darauf hat der Insolvenzverwalter PricewaterhouseCoopers hingewiesen. Die Halle fasst bis zu 2.350 Menschen. Zugelassen werden nur Gläubiger von Lehman Brothers Europe. „Wir werden die Veranstaltung in London durch einen Vertreter unserer DVS-Interessengemeinschaft „Lehman Brothers“ beobachten lassen“, erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. aus Erfurt. „Wir erwarten uns weitere wichtige Informationen über den Ablauf des Lehman-Insolvenzverfahrens in Europa.“ Nach Auffassung von Tony Lomas von Pricewaterhous Coopers werde es vermutlich „viele Jahre dauern, bis die Konkursmassse gesichert und verteilt“ sei.
Der DVS hat eine Arbeitsgemeinschaft "Lehman Brothers" eingerichtet. Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Freitag, 14. November 2008
Lehman - Brothers Schutzgemeinschaft Schweiz
Lehman-Affäre ist bei der Credit Suisse jetzt Chefsache
Ihre E-Mail wurde abgeschickt.
Dass nun Konzernleitungsmitglied und Chefjurist Urs Rohner im Fall der Lehman-Geschädigten die Fäden zieht, zeigt, dass die Grossbank dem Konflikt mit den Lehman-Geschädigten inzwischen grösste Bedeutung beimisst. Es mag auch ein Hinweis darauf sein, dass sich die Bank juristisch ihrer Position nicht ganz so sicher ist.
Rohner beharrt auf den bisherigen Positionen. Er bestreitet jede Mitverantwortung der Grossbank. Den Verdacht auf Beratungsfehler weist er weit von sich. Verhandlungen mit den Selbsthilfegruppen, die Lehman-Geschädigte gegründet haben, lehnt er ab. Das geht aus einem Brief hervor, den Rohner dem Anwalt Matthias Schwaibold geschickt hat. Dieser ist Rechtsvertreter mehrerer Dutzend Geschädigter, die sich als Schutzgemeinschaft organisiert haben.
Schutzgemeinschaft hat bereits 400 Mitglieder
Schwaibold regte bei der Credit Suisse an, «über eine überindividuelle Lösung zu verhandeln». Rohner antwortete: «Die Credit Suisse wird (...) in keine Verhandlungen mit Ihrer oder einer anderen Schutzgemeinschaft treten, da wir dies als nicht zielführend erachten.»
«Es ist bedauerlich, dass sich die CS nicht mit uns an einen Tisch setzen will», meint Schwaibold. Die Bank versuche, die Widerstandsfähigkeit der Geschädigten mit einem «Einzelabrieb» auszuloten. Er hoffe allerdings, dass die CS ihre Haltung überdenke, wenn die Mitgliederzahl der Schutzgemeinschaft weiter ansteige. Der Verein hat bereits über 400 Mitglieder.
Aussage gegen Aussage
Im Moment deutet nichts darauf hin, dass die CS ihre Position überdenkt. «Wir behandeln jeden Fall individuell», teilt die Bank mit. «Objektiv und fair», schreibt Rohner in seinem Brief. Anders klingt es bei den Geschädigten. «Die Angebote der CS an die Kunden folgen keiner Logik», kritisiert Schwaibold. Es sei nicht nachvollziehbar, ob die Bank ihre eigenen Kriterien für Entschädigungen einhalte.
Die Bank hat entschieden, dass nur jene Kunden mit einer Teilabfindung rechnen können, die weniger als 500000 Franken Vermögen bei der CS haben und davon mehr als 50 Prozent in ein kapitalgeschütztes Lehman-Produkt gesteckt hatten (TA vom 25. September). Nach Schwaibold gibt es Leute, die in diese Kategorie fallen, bisher aber kein Angebot erhalten haben. Umgekehrt kenne er Leute, die diesen Kriterien nicht entsprechen, aber doch entschädigt werden sollen.
Betroffene in der Leitung hängen lassen?
Das bestätigt eine Vertreterin der Anleger-Selbsthilfe: «Es herrscht die nackte Willkür und Intransparenz.» Kulant zeige sich die Bank in Härtefällen. «Mit Härtefällen meint die CS jene Fälle, die für sie juristisch gefährlich werden könnten.»
Hanspeter Kurzmeyer, Leiter des Privatkundengeschäfts in der Schweiz, versprach Ende September, den Betroffenen «in den nächsten zwei bis vier Wochen» Lösungen anzubieten. Laut CS ist dies erfolgt. «Die grosse Mehrheit hat unser Angebot angenommen.» Die Selbsthilfegruppen berichten von Fällen, bei denen das nicht passiert ist. Gemäss CS erhalten die Kunden für Rückfragen die Telefonnummer einer Kontaktperson. Nach Schwaibold beklagen sich auffällig viele Betroffene darüber, dass sie in der Leitung hängen gelassen und tagelang nicht zu ihrem Berater durchgestellt werden.
Credit Suisse hat den Fall unterschätzt
«Die CS hat den Fall möglicherweise unterschätzt», urteilt Daniel Fischer. Der Zürcher Wirtschaftsanwalt vertritt ein paar Dutzend Geschädigte, die sich in der Vereinigung Anleger-Selbsthilfe organisiert haben. Der Ansatz der CS sei grundsätzlich richtig, er verstehe die konkrete Problemlösung aber nicht. Falsch sei, dass die CS nicht allen Betroffenen gleichzeitig eine Kulanzofferte unterbreite, dass sie ihre Angebote telefonisch und nicht schriftlich mache und dass sie die Geschädigten anfänglich mit kurzen Fristen unter Zeitdruck setzte. Fischer bedauert, dass die Bank sich auf diese Weise «Negativschlagzeilen leistet».Nachschau - Informationsveranstaltung Zertifikateschaden in Datteln
Der Referent Rechtsanwalt Feser referierte wieder ausführlichst zum Thema
"Rechtliche Möglichkeiten bei Zertifikateschäden" .
Zwischenzeitlich sind auch viele weitere Fragebögen eingeschickt und ausgewertet worden und auch neue Fälle bekanntgeworden, so daß sich der daraus gewonnene Erkenntnisstand immer mehr verdichtet.
In einem bekannt gewordenem Fall hatte der Bankberater eine 92 jährige Depotkundin in Ihrem Haus besucht und so die Lehman Zertifikate verkauft-
Das pikante an diesem Fall: Die Kundin hat eine Pflegestufe, Altersdemenz und eine Sehschwäche.
Da stellt sich doch wirklich die Frage, wie da wohl die Beratung abgelaufen ist ?
Weitere Bankkunden haben sich gemeldet, die über eine "alte" Rechtschutzversicherungspolice verfügen, so daß für diese Kunden ohne finanzielle Risiken auf Schadenersatz geklagt werden kann.
Es meldeten sich aber auch Bankkunden zu Wort, die zwar mit den Lehman Zertifikaten einen Totalverlust erlitten haben, die aber noch weitere Gelder / Guthaben / Aktien bei der Bank haben und die deshalb nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen.
Auch diese Kunden haben ja nach wie vor Kontakt zu ihrem Berater, sie sind auch bereits teilweise gefragt worden, ob sie an einer unserer Veranstaltungen teilgenommen haben.
Ebenfalls teilweise wurde von den Beratern in den jetzt mit den Kunden geführten Gesprächen von diesen Beratern versichert, daß sie selbst nach bestem Wissen und Gewissen beraten hätten.
Im krassen Gegensatz dazu steht die Aussage mehrerer Kunden, die berichteten, daß die Berater im Fragebogen das Kreuz bei
...auf eigenen Kundenwunsch
gesetzt haben, obwohl der Kunde die Lehman Zertifikate gar nicht gewünscht hatte sondern vom Berater im Laufe des Gesprächs in diese Richtung gelenkt worden war.
Auf Nachfrage mancher Kunden, denen dies aufgefallen war, wurde dann vom Berater geantwortet.
"Das hat nichts zu bedeuten, das ist nur pro Forma so."
Was wohl die deutschen Richter an den Landgerichten zu dieser Art der Kundenberatung sagen werden ?
Grosses Interesse fand auch das Thema Prozesskostenfinanzierung. Viele Bankkunden haben den Wunsch geäussert, an einem durch eine Finanzierungsgesellschaft finanzierten Verfahren teilzunehmen. Der prozentuale Gewinnbetrag, den der Prozessfinanzierer dann erhält, wurde von diesem Teil der Bankkunden akzeptiert.
Wir stehen dazu bereits in Verhandlungen mit einigen Prozessfinanzierungsgesellschaften wie Foris, Juragent und Roland, hier ist unser Bestreben durch die Zusammenlegung von Verfahren / Streitwerten einen möglichst hohen Streitwert zusammenzustellen; auf diesem Wege lassen sich attraktive Bedingungen aushandeln.
Hinweis:
Unsere aktuelle Informationsmappe kann auch weiterhin unter lehman- zertifikateschaden@web.de bestellt werden. Geben Sie in der Bestellung bitte unbedingt eine Versandanschrift an. Bestellungen ohne Angabe einer Versandanschrift werden nicht bearbeitet.
Leider können wir die Mappe aufgrund der Herstellungskosten jetzt nicht mehr kostenfrei abgeben / versenden.
Da diese Mappe aber aufgrund der vielen neuen Erkenntnisse wieder umfangreicher geworden ist und uns sehr viele Online - Bestellungen vorliegen nehmen wir ab sofort für diese Mappe einen Kostenbetrag von 15 Euro.
Berücksichtigen Sie das bitte bei Ihrer Bestellung.
Jetzt beitreten und die Gemeinschaft verstärken !
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Lehman Brothers Interessengemeinschaft
Seit einigen Wochen geht eine Welle der Empörung durch unsere Republik. Durch Lehman Zertifikate geschädigte Kleinanleger gehen sogar auf die Straße und demonstrieren vor den Banken. Erste Petitionschriften liegen ebenfalls bereits vor ! Die Organisatoren der Interessengemeinschaft sind selbst betroffene Anleger, die sich aufgrund des eingetretenen Verlustes für die Sache einsetzen und z.B. auch örtliche Informationsveranstaltungen / Stammtische organisieren.
10 Gründe für einen Beitritt zur Interessensgemeinschaft (IG):
1. In der Gemeinschaft ist man stärker
2. Die IG "sammelt" Informationen zentral ein und wertet diese aus.
3. Die Auswertungen werden dem einzelnen Mitglied zur Verfügung gestellt.
4. Die IG informiert den Einzelnen über die juristischen Möglichkeiten
5. Die IG bietet eine schnelle Einzelfallprüfung an, in der besonders die Frage der Verjährung geklärt wird.
6. Die IG stellt alle erforderlichen Musterschreiben zur Verfügung
7. Die IG "bündelt" einander ähnliche Verfahren gegen die Banken.
8. Die IG kooperiert mit Prozessfinanzierungsgesellschaften
9. Die IG plant die Durchführung von Musterverfahren.
10.Die IG organisiert eine kostengünstige Durchführung von Schadenersatzklagen der einzelnen betroffenen Kleinanleger.
Die Interessengemeinschaft hilft und unterstützt somit im Rahmen des Selbsthilfeprinzips. Was ein Mieterschutzverein für den Mieter ist ist die Interesssengemeinschaft Zertifikatenschaden für den Kleinanleger, der sein Geld durch Zertifikate verloren hat.
Die IG gibt den Betroffenen das Gefühl nicht alleine zu sein und individuell versagt zu haben.
Die IG will in gemeinsamem solidarischem Handeln Stärken entwickeln, eigene Recourcen entdecken und einbrigen in die Gemeinschaft.
Die IG will Betroffenen, die aufgrund des Kapitalverlustes keine finanziellen Mittel mehr besitzen, sozusagen durch "Sammelverfahren, Gründung von Streitgenossenschaften" auch zu Ihrem Recht verhelfen.
Die IG will insbesondere ältere Menschen, die kein Internet haben "Auffangen" und während der Gesamtdauer der Verfahren betreuen, dies nicht nur juristisch sondern nötigenfalls auch psychologisch.
Durch die Öffentlichkeitsarbeit der IG melden sich immer mehr Betroffene, die durch die Kapitalverluste psychisch / seelisch sehr belastet sind, die Ihren Zustand als "wie gelähmt" bezeichnen, die zunächst Ihr seelisches Gleichgewicht wiederfinden müssen, die motiviert und begleitet werden müssen, um die rechtliche Verfolgung und Bearbeitung des Falles einzuleiten.
Da die öffentlichen Beratungsstellen wie z.B. die Verbraucherzentralen total überlastet sind ist die Organisation "Interessengemeinschaft Zertifikateschaden"
eine geeignete und kompetente Anlaufstelle für die betroffenen Anleger.
Für die nötige Kompetenz sorgen innerhalb der IG geeignete Personen wie z.B. die Programmierer, die den Internetauftritt pflegen, Redakteure, die die Homepage mit den notwendigen Inhalten füllen, Finanzfachleute und Juristen, die entweder auch selbst von Kapitalverlusten betroffen sind und die IG mit Ihrem Fachwissen unterstützen oder die in Einzelfällen hinzugezogen werden.
(Hätten Sie gedacht, daß z.B. auch Bankfachwirte a.D. und Richter a.D.zu den Geschädigten gehören ?)
Die IG hat eine erste "Lehman Brothers Zertifikateschaden Infobroschüre" erstellt.
Inhalt:
Basisinformation zu Lehman Zertifikaten
Rechtlche Istsituation
BGH Urteile zur Beraterhaftung
Fragebogen zur Erstüberprüfung des Sachverhaltes
Musterschreiben zur Anmeldung im Insolvenzverfahren Niederlande
Musterschreiben zur Anmeldung im Insolvenzverfahren USA
Musterschreiben zur Anforderung des Wertpapiererhebungsbogens bei eigener Bank
Musterschreiben zur Erstattung einer Strafanzeige (Betrug,Veruntreuung)
Unterschriftenaktion
Petitionsschrift
Bestellung per E - Mail unter : Lehman-Zertifikateschaden@web.de
Die aktuelle Infomappe können Sie hier anfordern:
Interessensgemeinschaft Zertifikateschaden
Lehman-Zertifikateschaden@web.de
Lehman - Brothers Zertifikate
Die Bank Beraterin "Ich will Ihr bestes" ruft eine Kundin an und will mit Ihr das Risikoprofil besprechen.
Die Kundin ist schon etwas älter, sie kommt in die Filiale und wird von der Bankberaterin "beraten".
Am Ende der Beratung wurden Lehman Zertifikate gekauft.
Wir wollen jetzt an dieser Stelle nicht erörtern, was die Beraterin erzählt hat oder was sie auch nicht erzählt hat.
Wir gehen nur einmal davon aus, daß diese Beraterin das Geschäft hauptberuflich betreibt und nicht nur diese eine Kundin "beraten" hat.
Um hier eine fehlerhafte Kundenberatung nachweisen zu können ist es hilfreich, alle Kunden dieser Bankberaterin zusammenzuziehen und die dort gemachten Erfahrungen zu vergleichen.
Wenn Sie also Kunde oder Kundin der Bankberaterin " Ich will nur Ihr Bestes" (sie könnte auch Frau Schwebe, Frau Grünling, Frau Buschkel, Frau Tilper oder als Mann Herr Busch, Herr Müller oder Herr Kirschbaum heissen) waren dann sollten sie den Fragebogen ausfüllen und uns zufaxen.
Faxnummer: 0221 - 800 38 60
Mit der Auswertung der Fragebögen ist die Kanzlei Feser in Köln beauftragt. Sollte sich bei der Auswertung der Fragebögen herausstellen, daß ein Bankberater / eine Bankberaterin wissentlich wichtige Fakten verschwiegen hat oder sogar falsche Angaben gemacht hat so lässt sich das auf diesem Wege vielleicht in einer Vielzahl von Fällen beweisen.
Den Fragebogen finden Sie hier:
http://www.bank-undkapitalmarkt.undrecht.info/Pleite_bei_Lehman_Brothers.html
Veranstaltungstermine
14.11.2008 in Datteln bei Dortmund um 19.00 Uhr im Hotel El Paso Hafenstr. 4
Anmeldungen unter 0221 - 800 38 50
17.11.2008 in Giessen um 19.00 Uhr im Bootshaus Lahnterasse
Anmeldungen unter 0221 - 800 38 50 Wegen der zu erwartenden Besucherzahl wird um Voranmeldung gebeten.
Anschrift:
35390 Gießen
Weitere Veranstaltungsorte werden gerade geplant. Sie können sich aber schon jetzt hier für Ihre Stadt anmelden.
Anmeldungen unter 0221 - 800 38 50
Herzlich Willkommen
Allein oder Gemeinsam ?
Wenn Sie sich überlegen, ob und auf welchem Wege Sie das verlorene Kapital zurückverlangen können so sollten Sie folgende Punkte in Ihre Überlegungen einbeziehen:
1. In einem Gerichtsverfahren muss man einen Beweis antreten. Dies geschieht in aller Regel durch Dokumente (Urkunden) oder durch Zeugen.
Hierbei ist klar, daß viele Zeugen besser sind als nur ein Zeuge.
2. Durch den Informationsaustausch mit anderen Betroffenen erhält man einen breiteren Erkenntnisstand als den, den man nur aus der eigenen Akte hat.
3. Ein wichtiger Punkt sind die Kosten. Ein Einzelkläger muss alle Gerichts - und Anwaltskosten selbst zahlen, wenn er keine Rechtsschutzversicherung im Rücken hat, die diese Zahlungen für ihn übernimmt.
Eine Streitgenossenschaft, (Stichwort Sammelklage) also viele Kläger gemeinsam, können die erforderlichen Klageschritte, egal ob nur ein Musterverfahren geführt wird, ob nur eine Teilforderung geltend gemacht wird oder ob z.B. 50 Fälle aus dem Kundenkreis eines einzelnen Bankberaters zusammengefasst werden, zusammen finanzieren.
Es wird somit einfach finanziell günstiger !
Deshalb :
Jetzt der Interessensgemeinschaft Zertifikateschaden beitreten und die Gemeinschaft verstärken !
Lehman Brothers Interessengemeinschaft
Seit einigen Wochen geht eine Welle der Empörung durch unsere Republik. Durch Lehman Zertifikate geschädigte Kleinanleger gehen sogar auf die Straße und demonstrieren vor den Banken. Erste Petitionschriften liegen ebenfalls bereits vor ! Die Organisatoren der Interessengemeinschaft sind selbst betroffene Anleger, die sich aufgrund des eingetretenen Verlustes für die Sache einsetzen und z.B. auch örtliche Informationsveranstaltungen / Stammtische organisieren.
10 Gründe für einen Beitritt zur Interessensgemeinschaft (IG):
1. In der Gemeinschaft ist man stärker
2. Die IG "sammelt" Informationen zentral ein und wertet diese aus.
3. Die Auswertungen werden dem einzelnen Mitglied zur Verfügung gestellt.
4. Die IG informiert den Einzelnen über die juristischen Möglichkeiten
5. Die IG bietet eine schnelle Einzelfallprüfung an, in der besonders die Frage der Verjährung geklärt wird.
6. Die IG stellt alle erforderlichen Musterschreiben zur Verfügung
7. Die IG "bündelt" einander ähnliche Verfahren gegen die Banken.
8. Die IG kooperiert mit Prozessfinanzierungsgesellschaften
9. Die IG plant die Durchführung von Musterverfahren.
10.Die IG organisiert eine kostengünstige Durchführung von Schadenersatzklagen der einzelnen betroffenen Kleinanleger.
Die Interessengemeinschaft hilft und unterstützt somit im Rahmen des Selbsthilfeprinzips. Was ein Mieterschutzverein für den Mieter ist ist die Interesssengemeinschaft Zertifikatenschaden für den Kleinanleger, der sein Geld durch Zertifikate verloren hat.
Die IG gibt den Betroffenen das Gefühl nicht alleine zu sein und individuell versagt zu haben.
Die IG will in gemeinsamem solidarischem Handeln Stärken entwickeln, eigene Recourcen entdecken und einbrigen in die Gemeinschaft.
Die IG will Betroffenen, die aufgrund des Kapitalverlustes keine finanziellen Mittel mehr besitzen, sozusagen durch "Sammelverfahren, Gründung von Streitgenossenschaften" auch zu Ihrem Recht verhelfen.
Die IG will insbesondere ältere Menschen, die kein Internet haben "Auffangen" und während der Gesamtdauer der Verfahren betreuen, dies nicht nur juristisch sondern nötigenfalls auch psychologisch.
Durch die Öffentlichkeitsarbeit der IG melden sich immer mehr Betroffene, die durch die Kapitalverluste psychisch / seelisch sehr belastet sind, die Ihren Zustand als "wie gelähmt" bezeichnen, die zunächst Ihr seelisches Gleichgewicht wiederfinden müssen, die motiviert und begleitet werden müssen, um die rechtliche Verfolgung und Bearbeitung des Falles einzuleiten.
Da die öffentlichen Beratungsstellen wie z.B. die Verbraucherzentralen total überlastet sind ist die Organisation "Interessengemeinschaft Zertifikateschaden"
eine geeignete und kompetente Anlaufstelle für die betroffenen Anleger.
Für die nötige Kompetenz sorgen innerhalb der IG geeignete Personen wie z.B. die Programmierer, die den Internetauftritt pflegen, Redakteure, die die Homepage mit den notwendigen Inhalten füllen, Finanzfachleute und Juristen, die entweder auch selbst von Kapitalverlusten betroffen sind und die IG mit Ihrem Fachwissen unterstützen oder die in Einzelfällen hinzugezogen werden.
(Hätten Sie gedacht, daß z.B. auch Bankfachwirte a.D. und Richter a.D.zu den Geschädigten gehören ?)
Die IG hat eine erste "Lehman Brothers Zertifikateschaden Infobroschüre" erstellt.
Inhalt:
Basisinformation zu Lehman Zertifikaten
Rechtlche Istsituation
BGH Urteile zur Beraterhaftung
Fragebogen zur Erstüberprüfung des Sachverhaltes
Musterschreiben zur Anmeldung im Insolvenzverfahren Niederlande
Musterschreiben zur Anmeldung im Insolvenzverfahren USA
Musterschreiben zur Anforderung des Wertpapiererhebungsbogens bei eigener Bank
Musterschreiben zur Erstattung einer Strafanzeige (Betrug,Veruntreuung)
Unterschriftenaktion
Petitionsschrift
Bestellung per E - Mail unter : Lehman-Zertifikateschaden@web.de
Die aktuelle Infomappe können Sie hier anfordern:
Interessensgemeinschaft Zertifikateschaden
Lehman-Zertifikateschaden@web.de